Es gibt in der Regel drei Posten, die für den Käufer einer Immobilie anfallen:
Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbssteuer beträgt bei Wohnimmobilien für einen Zweitwohnsitz 9% des Katasterwerts, für einen Erstwohnsitz 2% des Katasterwerts. Der Katasterwert entspricht in der Regel je nach Gemeinde, Anzahl der Zimmer, Zustand der Immobilie etc. zwischen 15-35%* des Marktpreises. Grundstücke werden mit einem Steuersatz von 9-15% besteuert. Hier ist die Berechnungsgrundlage der Marktwert, der je nach Gemeinde, Lage und Art des Grundstücks sehr unterschiedlich ausfallen kann.
Die Grunderwerbssteuer beträgt allerdings immer mindestens 1.000 Euro plus 50 Euro Hypothekensteuer und 50 Euro Katastersteuer.
Beispiel*
Ein Haus mit einem Garten und einem Marktwert von 200.000 Euro hat einen Katasterwert von 40.000 Euro. Somit betragen die Steuern für das Haus rund 3.600 Euro.
Hinzu kommen Steuern für den angrenzenden Garten, dessen Wert auf 20.000 Euro geschätzt wird und der in der Regel mit 9% besteuert wird, also 1.800 Euro. Ist das Land eine landwirtschaftliche Fläche so wird es mit 15% besteuert, man käme also auf 3.000 Euro – in Ausnahmefällen kann es auch weniger sein, sofern der sehr niedrige Katasterwert besteuert werden kann.
b. Honorar für Notar und Übersetzungen
In der Regel beträgt das Honorar für die notarielle Verbriefung ca. 1% der Kaufsumme, bei günstigeren Objekten ca. 1,5%* , bei teuren Objekten ca. 0,8%.
Hinzu kommen rund 1000-1500 Euro* für die Übersetzung des Vertrages inkl. aller Anhänge, der Anwesenheit der Übersetzerin sowie der Zeugen beim Notarvertrag, sofern eine zweisprachiger Vertrag aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse erforderlich ist.
c. Agenturprovision
Wenn wir das richtige Haus für Sie gefunden haben, beträgt unsere Provision 3% plus MwSt (IVA in Italien 22%) auf den ausgehandelten Kaufpreis – und liegt damit an der unteren Grenze der üblicherweise in Italien geforderten Provision.
Bei Objekten unter 100.000 Euro veranschlagen wir eine Mindestprovision von 3.000.- Euro + IVA.
Die erste Hälfte der Provision ist bei Abschluss des Vorvertrages, die zweite erst beim Hauptvertrag, fällig.
* ohne Gewähr und vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen