Der Notarvertrag muss in italienischer Sprache sowie – falls Sie nicht fließend italienisch sprechen – in Ihrer Sprache erfolgen und Sie müssen dazu vor Ort sein. Eventuell kann eine Person Ihres Vertrauens mittels Vollmacht Sie vertreten. Wir arbeiten mit einer deutsch verbriefenden Notarin oder mit akkreditierten Übersetzern für deutsch, englisch oder französisch zusammen. Sowohl wir als Maklerbüro in Zusammenarbeit mit Geometern als auch das Notariat überprüfen dabei alle notwendigen rechtlichen Voraussetzungen wie die Freiheit von Hypotheken und Lasten, Dienstbarkeiten und vor allem die Vorlage aller notwendigen Baugenehmigungen und korrekten Katastereintragungen – eines der heikelsten Themen in Italien. Am Tag des Notarvertrages geht das Eigentum an Sie über, die nachträglich erfolgende Eintragung ins Grundbuch und ins Kataster hat nur deklaratorische Wirkung.
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